Pressemitteilung vom 08.08.2008
(gemeinsame Presseerklärung)
Freiburg, 8. August. Die Alkoholverbote der Stadt Freiburg stehen nun vor Gericht. Mit seinem heutigen Normenkontrollantrag wendet sich John Philipp Thurn, 26, vom Freiburger Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) gegen die rechtswidrige Verbotspolitik des Gemeinderats. Unterstützt wird er dabei von einem weiten Spektrum politischer Gruppen: Kreisverbände und Hochschulgruppen der Jungen Liberalen, der Jusos, der Grünen Jugend und der Linken stellen sich hinter den Antrag, ebenso der u-asta der Uni Freiburg, Die Linke Freiburg sowie die Unabhängigen Listen und die Grüne Alternative Freiburg, die jeweils den Erlass der fragwürdigen Verbote bereits im Gemeinderat bekämpft hatten.
Der Antrag ist der nächste Schritt in einer politischen Debatte, die seit Ende letzten Jahres die Stadt beschäftigt und bundesweit Aufsehen erregte. Per Polizeiverordnung hatte die Stadt den öffentlichen Alkoholkonsum im sogenannten Bermudadreieck der Freiburger Innenstadt untersagt; erst kürzlich wurde eine Verlängerung beschlossen. Als Begründung war seitdem viel zu hören: von der Bekämpfung von Alkoholexzessen über den Jugendschutz bis zur Wahrung eines touristenfreundlichen Stadtbildes. All dies kann ein Verbot rechtlich nicht tragen.
Zwar nennt die Stadt mit der Verhinderung von Gewalttaten ein wichtiges Anliegen. Auch insofern ist das Verbot jedoch nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig, meint Antragsteller John Philipp Thurn: „Nicht jeder, der trinkt, wird deswegen zum Schläger - das wäre aber etwa die rechtliche Voraussetzung für ein allgemeines Alkoholverbot zur Gewaltbekämpfung. Die meisten Menschen im ‚Bermudadreieck' trinken friedlich, das belegen auch die Zahlen der Polizei. Deswegen soll und darf die Polizei hier nur im Einzelfall einschreiten, nämlich wenn sie eine Gefahr vermutet."
Bisher wenig beachtet ist hingegen die zweite Verordnung: Sie gilt im gesamten Stadtgebiet und untersagt den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit „wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen". Die Stadt möchte damit gegen Obdachlose, Drogenabhängige und andere Randgruppen vorgehen.
Hierzu Thurn: „Es macht mir große Sorgen, mit welcher Skrupellosigkeit die Stadt neue Eingriffsmöglichkeiten erfindet, um missliebige Mitmenschen zu vertreiben. Man braucht jedoch kein Experte zu sein, um zu erkennen, dass ein so unbestimmtes Verbot keinen Bestand haben kann."
Deswegen appellieren alle beteiligten Gruppen an den Gemeinderat der Stadt Freiburg, sich von der rechtswidrigen Verbotspolitik zu verabschieden: Sie dient weder der Sicherheit noch kann sie die tatsächlichen Probleme wie Alkoholsucht, soziale Spannungen, Obdachlosigkeit und Ausgrenzung wirksam lösen.