Beitragssatzordnung

  1. Bei Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied, wenigstens den Mindestbeitrag an den Kreisverband Region Freiburg zu entrichten. Der Beitrag wird fällig ab dem ersten Monat der Mitgliedschaft.
  2. Der Beitragserhebung liegen folgende Stufen zugrunde:
    • regulärer Beitrag: mind. 3 Euro / Monat (36 Euro / Jahr)
    • ermäßigter Beitrag: mind. 1,50 Euro / Monat (18 Euro / Jahr)
  3. Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitglieder unter 18 Jahren
  4. In Ausnahmefällen können Beiträge einzelner Mitglieder vom Vorstand reduziert oder vollständig erlassen werden.