Beitragssatzordnung
- Bei Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied, wenigstens den Mindestbeitrag an den Kreisverband Region Freiburg zu entrichten. Der Beitrag wird fällig ab dem ersten Monat der Mitgliedschaft.
- Der Beitragserhebung liegen folgende Stufen zugrunde:
- regulärer Beitrag: mind. 3 Euro / Monat (36 Euro / Jahr)
- ermäßigter Beitrag: mind. 1,50 Euro / Monat (18 Euro / Jahr)
- Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitglieder unter 18 Jahren
- In Ausnahmefällen können Beiträge einzelner Mitglieder vom Vorstand reduziert oder vollständig erlassen werden.