Reform des Bundeswahlgesetzes

Die Jungen Liberalen fordern eine Reform des Bundeswahlgesetzes in folgenden Punkten:

  • Klagen gegen Entscheidungen des Bundeswahlleiters und des Bundeswahlausschusses in Bezug auf Wahlen müssen auch schon vor der jeweiligen Wahl offen stehen.
  • Der Bundeswahlausschuss ist nicht mehr durch den Bundestag, sondern vom Bundespräsidenten zu bestimmen.
  • Einziges Kriterium für die Zulassung einer Partei zu Wahlen ist die fristgerechte Einreichung einer Mindestzahl von unterstützenden Unterschriften.
  • Bei der Verstreichung von Fristen aus minderen Gründen ist der Bundeswahlausschuss zu rückwirkenden Kulanzentscheidungen ermächtigt.