Der Landeskongress möge beschließen:
Besucherfahrten nach Berlin auf eine neue Grundlage stellen
Derzeit existieren zahlreiche staatlich finanzierte Angebote für Besuchsfahrten in die Bundeshauptstadt, welche größtenteils über Abgeordneten des Deutschen Bundestages vergeben werden (u.a. „Informationstagungen“ des Bundespresseamtes, bezuschusste Besucherfahrten; Planspiel „Jugend im Parlament“). Sehr offene Regelungen und Zielvorgaben haben leider parteiübergreifend einer Vergabepraxis Vorschub geleistet, die Mitglieder von Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen unangemessen privilegiert. Auch werden diese Bildungsangebote häufig zweckentfremdet als Belohnungsfahrt, zur Mitgliederwerbung oder sogar zur reinen Fahrtkostenerstattung genutzt. Die Jungen Liberalen halten diese Praxis für nicht mehr tragbar.
Besuchsfahrten können zweifellos einen wertvollen Beitrag zur politischen Bildung und letztendlichen zur politischen Aktivierung von Bürgern leisten. Sie sind erhaltenswert, sollten aber anders organisiert und eingebettet werden. Eine Überarbeitung der Vergaberegelungen wird die Vergabepraxis letztendlich nicht wesentlich verändern können. Die Fahrten sollten daher nicht mehr über die Abgeordnetenbüros und damit die Parteien, sondern stattdessen über die öffentlichen Träger der politischen Bildung und die Bundestagsverwaltung organisiert werden. Im Zuge dieser Neuordnung sollte sowohl eine Rationalisierung der Organisation, als auch eine bessere Orientierung der Fahrten an den ursprünglichen Zweck – der politischen Bildung - erfolgen. Folgende Lösung erscheint vor diesem Hintergrund am praktikabelsten:
Die Organisation und der Etat für alle Besuchsprogramme des Bundestags, des Bundespresseamtes und des Bundesrates werden beim Besucherdienst der Bundestagsverwaltung zusammengefasst. Der Umfang der Einzeletats im derzeitigen Gesamtvolumen von derzeit über 23 Mio. Euro wird auf 18 Mio. Euro gekürzt. Von den eingesparten Mitteln werden den Parteien als Verlustausgleich 2 Mio. zusätzlich im Rahmen der direkten oder indirekten Parteienfinanzierung zugewiesen, damit sie z.B. auf anderem Wege Mitgliederfahrten, Interessentenfahrten oder Mitgliederfortbildungen organisieren können. Die restlichen Mittel werden ganz gestrichen.
Die verbliebenen Mittel werden dem Besucherdienst der Bundestagsverwaltung zur Verfügung gestellt, mit dem er für jeden der 299 Bundestagswahlkreise Informationsprogramme organisiert. Verteilung und Organisation im Wahlkreis erfolgt nicht mehr über die Abgeordnetenbüros, sondern über öffentliche Träger der politischen Bildung (z.B. Außenstellen der Landeszentralen für politische Bildung, Schulen). Diese müssen eine zielgruppengerechte fachliche und pädagogische Vorbereitung gewährleisten und bekommen dafür entsprechende Mittel aus dem Etat zugewiesen. Dabei muss eine ausgewogene Verteilung der Programme zwischen den verschiedenen Zielgruppen erfolgen. Dauer und Ausstattung der Fahrten sind auf ein angemessenes Maß (max. 2 Tage Aufenthalt) zu reduzieren. So kann trotz Kürzungen mehr Mitbürgern als heute eine Fahrt ermöglicht werden. Die Fahrten sind so zu organisieren, dass ein Treffen der Bürger mit den Abgeordneten ihres Wahlkreises gewährleistet ist.
Der Landesverband der Jungen Liberalen Baden-Württemberg verzichtet in Zukunft darauf, als Verband von Abgeordneten Kontingente für Besucherfahrten und ähnlichen Veranstaltungen einzufordern, anzunehmen und zu nutzen oder stellt solche Plätze ggf. der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Verfügung und fordert seine Untergliederungen dazu auf, ähnlich zu verfahren.
Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der JuLis Region Freiburg am 22.2.2007 beschlossen und für den 51. Landeskongress in Sindelfingen eingereicht. Da dort eine Beratung aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, wurde der Antrag an den erweiterten Landesvorstand verwiesen. Später wurde der Antrag zurückgezogen, weil das Thema bereits im Rahmen eines anderen Antrages behandelt wurde.
Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung der JuLis Region Freiburg am 22.2.2007 beschlossen und für den 51. Landeskongress in Sindelfingen eingereicht. Da dort eine Beratung aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, wurde der Antrag an den erweiterten Landesvorstand verwiesen. Später wurde der Antrag zurückgezogen, weil das Thema bereits im Rahmen eines anderen Antrages behandelt wurde.